Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit mit folgender Maßnahme:
2.a) Unterstützung regionaler Unternehmen
Bis zum 16. September 2026 können über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit durch Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 50 Arbeitnehmern aber auch durch natürliche Personen Anträge zur Unterstützung von regionalen Unternehmen eingereicht werden.
Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt bei 40 % und die Höchstfördersumme bei 100.000 Euro. Für den Erhalt oder die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz gelten ein Fördersatz von 50 % und eine Höchstfördersumme von 125.000 Euro.
Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.
Projektaufruf Grundversorgung und Lebensqualität veröffentlicht
Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Grundversorgungund Lebensqualität mit folgenden Maßnahmen:
1.c) Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität 1.d) Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten 1.e) Erhalt und Entwicklung der regionalen Kultur 1.f) Generationengerechte Gestaltung der Kommunen
Das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität steht im aktuellen Aufruf nur den Kommunen offen. Hier ist die Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in unserer Region möglich. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen und zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.
Anträge können bis zum 23. September 2026 eingereicht werden. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt bei 80% und die Fördersumme je Maßnahme bei maximal 150.000 Euro. Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung durchzuführen.
Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.
Projektaufruf Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität gestartet
Am 21. Mai 2025 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Grundversorgungund Lebensqualität mit folgenden Maßnahmen:
1.a) Unterstützung von Grundversorgungseinrichtungen
1.b) Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen
1.c) Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität
1.d) Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten
1.e) Erhalt und Entwicklung der regionalen Kultur
1.f) Generationengerechte Gestaltung der Kommunen
Bis zum 24. September 2025 können über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität Anträge zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum, zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens eingereicht werden. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.
Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung durchzuführen.
Projektaufruf Handlungsfeld Natur und Umwelt gestartet
Projektaufruf 2025-2
Am 21. Mai 2025 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Natur und Umwelt. Bis zum 24. September 2025 können Anträge mit verschiedenen Schwerpunkten eingereicht werden. Maßnahmen zur Gewässergestaltung, dem Hochwasserschutz sowie der Trockenheitsvorsorge sind über das Handlungsfeld Natur und Umwelt ebenso förderfähig wie der Abbruch baulicher Anlagen und die Flächenentsiegelung sowie der Erhalt, die Pflege und die Entwicklung wertvoller Strukturelemente unserer Natur- und Kulturlandschaft.
Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 60% und die Fördersumme bei 50.000 Euro bis maximal 100.000 Euro.
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung durchzuführen.
Projektaufruf Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit gestartet
Projektaufruf 2025-1
Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit mit folgender Maßnahme:
2.a) Unterstützung regionaler Unternehmen
Bis zum 9. Juli 2025 können über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit durch Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 50 Arbeitnehmern aber auch durch natürliche Personen Anträge zur Unterstützung von regionalen Unternehmen eingereicht werden.
Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt bei 40% und die Höchstfördersumme bei 100.000 Euro. Für den Erhalt oder die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz gilt ein Fördersatz von 50% und eine Höchstfördersumme von 125.000 Euro.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.
Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.
Projektaufrufe 2024-4 und 2024-5 gestartet
Am 11. September 2024 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland zwei neue Projektaufrufe.
Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
Bis zum 8. Januar 2025 können über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität Anträge zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens eingereicht werden. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.
Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.
Bis zum 5. März 2025 können außerdem Vorhaben im Bereich des Handlungsfeldes Wohnen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden. Projekte, die das Ziel haben, besondere bedarfsgerechte Wohnangebote für bspw. Jugendliche oder Senioren zu verwirklichen, können mit bis zu 125.000 Euro gefördert werden. Förderfähig sind in diesem HandlungsfeldBaumaßnahmen im Rahmen einer Wieder- oder Umnutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude zu Wohnzwecken. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Umgebinde- oder Fachwerkhäuser sowie größere Höfe mit mehreren Gebäuden haben besonders gute Chancen auf eine Förderung. Das Zusammenleben mehrerer Generationen oder der barrierefreie Ausbau der Wohneinheit finden im Wettbewerbsverfahren zusätzlich Berücksichtigung.
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.
Regionalmanagement der LEADER-Region Bautzener Oberland Bautzener Straße 50 02681 Schirgiswalde-Kirschau
Projektaufruf 2024-2 Handlungsfelder Natur und Umwelt sowie Bilden gestartet
Am 12. Juni 2024 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Natur und Umwelt und das Handlungsfeld Bilden. Bis zum 23. Oktober 2024 können Anträge mit verschiedenen Schwerpunkten eingereicht werden. Maßnahmen zur Gewässergestaltung, dem Hochwasserschutz sowie der Trockenheitsvorsorge sind über das Handlungsfeld Natur und Umwelt ebenso förderfähig wie der Abbruch baulicher Anlagen und die Flächenentsiegelung sowie der Erhalt, die Pflege und die Entwicklung wertvoller Strukturelemente unserer Natur- und Kulturlandschaft.
Über das Handlungsfeld Bilden können investive und nichtinvestive Vorhaben, die zur Weiterentwicklung von frühkindlichen und schulischen Bildungsangeboten beitragen, gefördert werden. Auch Projekte, die die Entwicklung und Durchführung außerschulischer Bildungsangebote beinhalten, sind förderfähig.
Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote ist Fördervoraussetzung. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Regionalbudget 2024
Kleinprojekteaufruf für Kommunen gestartet
am 18. April 2024 startet der Kleinprojekteaufruf zum Regionalbudget 2024. Kommunen der LEADER-Region Bautzener Oberland können bis zum 15. Mai 2024 ihren Projektantrag beim LEADER-Regionalmanagement einreichen.
Es können Kleinprojekte beantragt werden, deren Gesamtkosten 14.000 Euro nicht überschreiten. Wichtig ist, dass die geplanten Vorhaben noch in diesem Jahr realisiert werden. Die Abrechnung muss bis zum 15. November 2024 erfolgen, d.h., dass das Projekt bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss und alle Rechnungen beglichen worden sind.
Nach Einreichung der Projketunterlagen wird das Entscheidungsgremium der Region im Juni die Vorhaben zur Förderung auswählen. Danach werden mit den ausgewählten Projektträgern die Förderverträge unterzeichnet. Erst ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, mit der Projektumsetzung zu beginnen. Vorher dürfen auch keine Aufträge oder Bestellungen ausgelöst werden.
Einsendungen sind bis zum 15. Mai 2024 beim LEADER-Regionalmanagement möglich. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen im LEADER-Büro.
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