An dieser Stelle werden Sie zukünftig über die Ergebnisse aller Projektaufrufe informiert.
Projektaufruf 2024-1
Die Ergebnisse der Auswahlsitzung vom 28. August 2024 finden Sie hier.
Am 10. Januar 2024 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 17. Juli 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.
Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.
Formulare zum Projektaufruf 2024-1
- Projektaufruf 2024-1
- Merkblatt Handlungsfeld Tourismus und Naherholung
- Projektvorschlagsbogen
- Projektbewertungsbogen
- Informationsblatt Einheitskosten Gebäude
- Bauerläuterung
- Flächenberechnung
Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Projektaufruf 2023-2
Die Ergebnisse der Auswahlsitzung vom 10. April 2024 finden Sie hier.
Die LEADER-Region Bautzener Oberland hat den Projektaufruf 2023-2 am 20. September 2023 gestartet. Bis zum 28. Februar 2024 können Projektideen zu unterschiedlichsten Maßnahmen im Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität entwickelt und bei den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements eingereicht werden. Die Auswahlsitzung des Koordinierungskreises wird voraussichtlich im April 2024 stattfinden.
Förderfähig sind Vorhaben zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in unserer Region. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen und zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.
Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.
Formulare zum Projektaufruf 2023-2
- Projektaufruf 2023-2
- Merkblatt Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
- Projektvorschlagbogen
- Projektbewertungsbogen
- Informationsblatt Einheitskosten Gebäude
- Bauerläuterung
- Flächenberechnung
Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Projektaufruf 2023-1
Die Ergebnisse der Auswahlsitzung vom 6. Dezember 2023 finden Sie hier.
Am 26. Juli 2023 hat die LEADER-Region Bautzener Oberland ihren ersten Projektaufruf der neuen LEADER-Förderperiode veröffentlicht. Projektvorschläge können bis zum 25. Oktober 2023 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Auswahlsitzung des Koordinierungskreises wird voraussichtlich Anfang Dezember 2023 stattfinden.
Bis zum 25. Oktober 2023 können Vorhaben im Bereich des Handlungsfeldes Wohnen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden. Projekte, die das Ziel haben, besondere bedarfsgerechte Wohnangebote für bspw. Jugendliche oder Senioren zu verwirklichen, können mit bis zu 125.000 Euro gefördert werden.
Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld Baumaßnahmen im Rahmen einer Wieder- oder Umnutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude zu Wohnzwecken. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Umgebinde- oder Fachwerkhäuser sowie größere Höfe mit mehreren Gebäuden haben besonders gute Chancen auf eine Förderung. Das Zusammenleben mehrerer Generationen oder der barrierefreie Ausbau der Wohneinheit finden im Wettbewerbsverfahren zusätzlich Berücksichtigung.
Jedoch auch die Erstellung von Studien oder Konzepten, um bspw. den Leerstand in einer Kommune zu definieren, können im Rahmen dieses Handlungsfeldes beantragt werden.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.
Kontakt
Regionalmanagement der LEADER-Region
Bautzener Oberland
Bautzener Straße 50
02681 Schirgiswalde-Kirschau
Ansprechpartner
Marlen Martin | Susanne Porcu
Telefon: 03592 54 269 10
Telefax: 03592 54 269 12
Formulare zum Projektaufruf 2023-1
- Projektaufruf 2023-1
- Merkblatt Handlungsfeld Wohnen
- Projektvorschlagsbogen
- Projektbewertungsbogen
- Informationsblatt Einheitskosten Gebäude
- Flächenberechnung SEK
- Bauerläuterung SEK
Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
In Kürze wird es dazu neue Formulare seitens des zuständigen Ministeriums geben. Sobald diese veröffentlicht sind, werden sie hier eingestellt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements.