Aktuelle Projektaufrufe
Projektaufruf 2026-2
Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit mit folgender Maßnahme:
- 2.a) Unterstützung regionaler Unternehmen
Bis zum 16. September 2026 können über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit durch Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 50 Arbeitnehmern aber auch durch natürliche Personen Anträge zur Unterstützung von regionalen Unternehmen eingereicht werden.
Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt bei 40 % und die Höchstfördersumme bei 100.000 Euro. Für den Erhalt oder die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz gelten ein Fördersatz von 50 % und eine Höchstfördersumme von 125.000 Euro.
Formulare zum Aufruf 2026-2

Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.
Projektaufruf 2026-1
Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität mit folgenden Maßnahmen:
- 1.c) Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität
- 1.d) Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten
- 1.e) Erhalt und Entwicklung der regionalen Kultur
- 1.f) Generationengerechte Gestaltung der Kommunen
Das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität steht im aktuellen Aufruf nur den Kommunen offen. Hier ist die Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in unserer Region möglich. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen und zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.
Anträge können bis zum 23. September 2026 eingereicht werden. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt bei 80% und die Fördersumme je Maßnahme bei maximal 150.000 Euro.

Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.
Formulare zum Aufruf 2026-1
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.
Kontakt
Regionalmanagement der LEADER-Region
Bautzener Oberland
Bautzener Straße 50
02681 Schirgiswalde-Kirschau
Ansprechpartner
Marlen Martin | Susanne Porcu
Telefon: 03592 54 269 10
Telefax: 03592 54 269 12
