Projektaufruf 2024-5

Am 11. September 2024 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Wohnen.

Bis zum 5. März 2025 können Vorhaben im Bereich des Handlungsfeldes Wohnen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden. Projekte, die das Ziel haben, besondere bedarfsgerechte Wohnangebote für bspw. Jugendliche oder Senioren zu verwirklichen, können mit bis zu 125.000 Euro gefördert werden. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld Baumaßnahmen im Rahmen einer Wieder- oder Umnutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude zu Wohnzwecken. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Umgebinde- oder Fachwerkhäuser sowie größere Höfe mit mehreren Gebäuden haben besonders gute Chancen auf eine Förderung. Das Zusammenleben mehrerer Generationen oder der barrierefreie Ausbau der Wohneinheit finden im Wettbewerbsverfahren zusätzlich Berücksichtigung. 

Formulare zum Aufruf 2024-5

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Projektaufruf 2024-4

Am 11. September 2024 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität mit folgenden Maßnahmen:

  • 1.a) Unterstützung von Grundversorgungseinrichtungen
  • 1.b) Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen
  • 1.c) Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität
  • 1.e) Erhalt und Entwicklung der regionalen Kultur
  • 1.f) Generationengerechte Gestaltung der Kommunen

Bis zum 8. Januar 2025 können über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität Anträge zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens eingereicht werden. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Aufruf 2024-4

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Regionalmanagement der LEADER-Region
Bautzener Oberland

Bautzener Straße 50
02681 Schirgiswalde-Kirschau

Ansprechpartner
Marlen Martin | Susanne Porcu
Telefon: 03592 54 269 10
Telefax: 03592 54 269 12

E-Mail: regionalmanagement@bautzeneroberland.de