Projektaufruf 2025-3

Am 21. Mai 2025 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität mit folgenden Maßnahmen:

  • 1.a) Unterstützung von Grundversorgungseinrichtungen
  • 1.b) Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen
  • 1.c) Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität
  • 1.d) Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten
  • 1.e) Erhalt und Entwicklung der regionalen Kultur
  • 1.f) Generationengerechte Gestaltung der Kommunen

Bis zum 24. September 2025 können über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität Anträge zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum, zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens eingereicht werden. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung durchzuführen.

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Formulare zum Aufruf 2025-3

Projektaufruf 2025-2

Am 21. Mai 2025 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Natur und Umwelt. Bis zum 24. September 2025 können Anträge mit verschiedenen Schwerpunkten eingereicht werden. Maßnahmen zur Gewässergestaltung, dem Hochwasserschutz sowie der Trockenheitsvorsorge sind über das Handlungsfeld Natur und Umwelt ebenso förderfähig wie der Abbruch baulicher Anlagen und die Flächenentsiegelung sowie der Erhalt, die Pflege und die Entwicklung wertvoller Strukturelemente unserer Natur- und Kulturlandschaft.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 60% und die Fördersumme bei 50.000 Euro bis maximal 100.000 Euro.

Formulare zum Aufruf 2025-2

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung durchzuführen.

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Projektaufruf 2025-1

Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit mit folgender Maßnahme:

  • 2.a) Unterstützung regionaler Unternehmen

Bis zum 9. Juli 2025 können über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit durch Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 50 Arbeitnehmern aber auch durch natürliche Personen Anträge zur Unterstützung von regionalen Unternehmen eingereicht werden.

Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt bei 40 % und die Höchstfördersumme bei 100.000 Euro. Für den Erhalt oder die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz gelten ein Fördersatz von 50 % und eine Höchstfördersumme von 125.000 Euro.

Formulare zum Aufruf 2025-1

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung durchzuführen.

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Regionalmanagement der LEADER-Region
Bautzener Oberland

Bautzener Straße 50
02681 Schirgiswalde-Kirschau

Ansprechpartner
Marlen Martin | Susanne Porcu
Telefon: 03592 54 269 10
Telefax: 03592 54 269 12

E-Mail: regionalmanagement@bautzeneroberland.de