Projektaufruf Wirtschaft veröffentlicht

Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit mit folgender Maßnahme:

  • 2.a) Unterstützung regionaler Unternehmen

Bis zum 16. September 2026 können über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit durch Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 50 Arbeitnehmern aber auch durch natürliche Personen Anträge zur Unterstützung von regionalen Unternehmen eingereicht werden.

Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt bei 40 % und die Höchstfördersumme bei 100.000 Euro. Für den Erhalt oder die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz gelten ein Fördersatz von 50 % und eine Höchstfördersumme von 125.000 Euro.

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Formulare zum Aufruf 2026-2

Projektaufruf Grundversorgung und Lebensqualität veröffentlicht

Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität mit folgenden Maßnahmen:


1.c) Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität
1.d) Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten
1.e) Erhalt und Entwicklung der regionalen Kultur
1.f) Generationengerechte Gestaltung der Kommunen


Das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität steht im aktuellen Aufruf nur den Kommunen offen. Hier ist die Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in unserer Region möglich. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen und zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.


Anträge können bis zum 23. September 2026 eingereicht werden. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt bei 80% und die Fördersumme je Maßnahme bei maximal 150.000 Euro.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung durchzuführen.

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.


Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Formulare zum Aufruf 2026-1
Projektaufruf 2026-1
Merkblatt Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
Projektvorschlagsbogen
Projektbewertungsbogen
Informationsblatt Einheitskosten Gebäude
Bauerläuterung
Flächenberechnung
Informationsblatt Einheitskosten Personal
Einheitskosten Personal_Ansätze+Anforderungen

Projektaufruf 2024-3 Handlungsfeld Tourismus und Naherholung gestartet

Am 4. September 2024 startete der erneute LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 23. Oktober 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-3

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Projektaufruf 2024-1 Handlungsfeld Tourismus und Naherholung gestartet

Am 10. Januar 2024 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 17. Juli 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-1

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.