Projektaufruf Wirtschaft veröffentlicht

Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit mit folgender Maßnahme:

  • 2.a) Unterstützung regionaler Unternehmen

Bis zum 16. September 2026 können über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit durch Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 50 Arbeitnehmern aber auch durch natürliche Personen Anträge zur Unterstützung von regionalen Unternehmen eingereicht werden.

Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt bei 40 % und die Höchstfördersumme bei 100.000 Euro. Für den Erhalt oder die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz gelten ein Fördersatz von 50 % und eine Höchstfördersumme von 125.000 Euro.

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Formulare zum Aufruf 2026-2

Projektaufruf Grundversorgung und Lebensqualität veröffentlicht

Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität mit folgenden Maßnahmen:


1.c) Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität
1.d) Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten
1.e) Erhalt und Entwicklung der regionalen Kultur
1.f) Generationengerechte Gestaltung der Kommunen


Das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität steht im aktuellen Aufruf nur den Kommunen offen. Hier ist die Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in unserer Region möglich. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen und zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.


Anträge können bis zum 23. September 2026 eingereicht werden. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt bei 80% und die Fördersumme je Maßnahme bei maximal 150.000 Euro.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung durchzuführen.

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.


Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Formulare zum Aufruf 2026-1
Projektaufruf 2026-1
Merkblatt Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
Projektvorschlagsbogen
Projektbewertungsbogen
Informationsblatt Einheitskosten Gebäude
Bauerläuterung
Flächenberechnung
Informationsblatt Einheitskosten Personal
Einheitskosten Personal_Ansätze+Anforderungen

Foto-Wettbewerb der LEADER-Region Bautzener Oberland

„Gemeinschaft leben – Jung und Alt zusammen im Bautzener Oberland“

Die LEADER-Region Bautzener Oberland ruft zur Einreichung von Fotos auf, die das vielfältige Engagement und das Ehrenamt in unserer Region dokumentieren und dabei besonders den generationsübergreifenden Aspekt in den Blick nehmen. Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement halten die Gemeinschaft im Bautzener Oberland lebendig. In Vereinen und Kirchgemeinden, in der Ganztagsarbeit von Schulen und in vielen Initiativen treffen Alt und Jung aufeinander. Hier werden Wissen und Traditionen weitergegeben und die Dorfgemeinschaften gestärkt.

Die LEADER-Region Bautzener Oberland möchte das generationsübergreifende Engagement von Vereinen, Kirchgemeinden, Schulen, Kitas und anderen Gruppen sichtbar machen. Sie ruft deshalb dazu auf, gemeinschaftliches Leben fotografisch festzuhalten und diese Bilder im Rahmen des Fotowettbewerbs einzureichen. Die Fotos können bestimmte gemeinsame Aktivitäten zeigen oder einfach einen besonders schönen Augenblick im Vereins- oder Gemeinschaftsleben einfangen.

Auch die Geschichten hinter den Bildern interessieren uns. Wir bitten deshalb um eine kurze Beschreibung im Teilnehmerformular.

Preise bis zu 500 Euro zu gewinnen!

Bis zum 31. Juli 2026 können sich im Rahmen des Wettbewerbs „Gemeinschaft leben – Jung und Alt zusammen im Bautzener Oberland“ Einrichtungen oder Initiativen (Vereine, Kirchgemeinden, Kitas, Jugendclubs o.ä.), die ihren Sitz in der LEADER-Region Bautzener Oberland haben, beteiligen.

Insgesamt stehen Preisgelder in Höhe von 5.000 Euro mit folgender Staffelung zur Verfügung:

  1. Preis: 3 x 500 Euro
  2. Preis: 3 x 400 Euro
  3. Preis: 3 x 300 Euro
  4. Preis: 14 x 100 Euro

Der Wettbewerbsbeitrag besteht je teilnehmender Gruppe aus einem digitalen Foto und dem ausgefüllten Teilnehmerformular. Die Fotos sollen in der Region entstanden sein. Bitte senden Sie Ihren Wettbewerbsbeitrag per Email an das LEADER-Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland (regionalmanagement@bautzeneroberland.de).

Wir freuen uns auf eine Vielzahl an Einreichungen! Die dafür notwednigen Dokumente finden Sie hier:

Teilnahmebedingungen

Teilnehmerformular

Wir feiern 30 Jahre LEADER!

Die drei LEADER-Regionen Bautzener Oberland, Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie Westlausitz sind in dem gemeinsamen Projekt „Let´s talk – Stoff für Geschichten“ Teil des Bundesprogramms „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken“. 

Bis zu 1,5 Millionen Euro fließen in den kommenden fünf Jahren in die Region, um kulturelle Teilhabe zu stärken und neue Räume für Begegnung zu schaffen.

Das geförderte Projekt „Let’s Talk“ bringt Kunst und Kultur dorthin, wo Menschen sind: in Vereinshäuser, Kitas, Schulen, Sportplätze oder Freibäder. Im Mittelpunkt stehen künstlerische Formate zum Mitmachen, die den sozialen Zusammenhalt fördern.

Am 6. November 2025 um 15 Uhr findet am Kunststandort Friese in Kirschau das offizielle KickOff für das Aller.Land-Projekt statt. Diesen Anlass nutzen wir, um geleichzeitig auch 30 Jahre LEADER in Sachsen zu feiern.

Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit!

Projektaufruf 2024-3 Handlungsfeld Tourismus und Naherholung gestartet

Am 4. September 2024 startete der erneute LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 23. Oktober 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-3

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Preisverleihung zum Wettbewerb „Unser Bäcker für unser Dorf

Am 7. Juni 2024 wurden die Preisträger des Wettbewerbs „Unser Bäcker für unser Dorf“ gekürt. Dazu wurden alle Teilnehmenden nach Kubschütz zur Bäckerei Richter an den Holzbackofen eingeladen. Umrahmt wurde die Preisträgerveranstaltung durch den Chor der Grundschule Baschütz. Insgesamt beteiligten sich 13 Teams aus jeweils einem Bäcker und einer Einrichtung (KiTa, Hort oder Schule, Vereine oder Inititativen) am Wettbewerb der LEADER-Region Bautzener Oberland. Die Jury wählte aus den eingereichten Schmuckbroten die Preisträger aus. Da insgesamt 14 Preise zur Verfügung standen, konnten sich alle eingereichten Beiträge über ein Preisgeld freuen.

Die drei Erstplatzierten, die jeweils ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro erhielten, sind:

Offener Treff Putzkau + Bäckerei Mager

Band „The Lädderlappen“ + Feinbäckerei Trotzmühle

KiTa „Spatzennest am See“ Göda + Bäckerei Fehrmann

Die LEADER-Region Bautzener Oberland wollte mit diesem Wettbewerb auf die Vielfalt des Bäckerhandwerks in unserer Region und auf das gesellschaftliche Engagement der Betriebe aufmerksam machen und die Verbindung zwischen den Bäckereien und den Dorfgemeinschaften stärken.

Bei gemütlichem Zusammensein, frischem Brot und köstlichem Kuchen aus dem Holzbackofen, fand die Preisverleihung ihren krönenden Abschluss.

Projektaufruf 2024-1 Handlungsfeld Tourismus und Naherholung gestartet

Am 10. Januar 2024 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 17. Juli 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-1

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.