Preisverleihung zum Wettbewerb „Unser Bäcker für unser Dorf

Am 7. Juni 2024 wurden die Preisträger des Wettbewerbs „Unser Bäcker für unser Dorf“ gekürt. Dazu wurden alle Teilnehmenden nach Kubschütz zur Bäckerei Richter an den Holzbackofen eingeladen. Umrahmt wurde die Preisträgerveranstaltung durch den Chor der Grundschule Baschütz. Insgesamt beteiligten sich 13 Teams aus jeweils einem Bäcker und einer Einrichtung (KiTa, Hort oder Schule, Vereine oder Inititativen) am Wettbewerb der LEADER-Region Bautzener Oberland. Die Jury wählte aus den eingereichten Schmuckbroten die Preisträger aus. Da insgesamt 14 Preise zur Verfügung standen, konnten sich alle eingereichten Beiträge über ein Preisgeld freuen.

Die drei Erstplatzierten, die jeweils ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro erhielten, sind:

Offener Treff Putzkau + Bäckerei Mager

Band „The Lädderlappen“ + Feinbäckerei Trotzmühle

KiTa „Spatzennest am See“ Göda + Bäckerei Fehrmann

Die LEADER-Region Bautzener Oberland wollte mit diesem Wettbewerb auf die Vielfalt des Bäckerhandwerks in unserer Region und auf das gesellschaftliche Engagement der Betriebe aufmerksam machen und die Verbindung zwischen den Bäckereien und den Dorfgemeinschaften stärken.

Bei gemütlichem Zusammensein, frischem Brot und köstlichem Kuchen aus dem Holzbackofen, fand die Preisverleihung ihren krönenden Abschluss.

Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum

Am 4. April 2024 wurde der neunte Aufruf „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ veröffentlicht. Sachsenweit stehen 2024 damit 15 Millionen Euro für die Förderung kommunaler Vorhaben zur Verfügung. Anträge sind bis zum 3. Mai 2024 beim LEADER-Regionalmanagement zu stellen. Für die fünf LEADER-Regionen Westlausitz, Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Lausitzer Seenland, Dresdner Heidebogen und Bautzener Oberland stehen knapp 2,4 Millionen zur Verfügung. Das gemeinsam von den LEADER-Regionen gebildete Entscheidungsgremium hat die Förderhöchstsumme je Vorhaben auf 250.000 Euro und den Fördersatz auf 75% festgelegt. Die Auswahlsitzung findet am 6. Juni 2024 statt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Regionalbudget 2024

Kleinprojekteaufruf für Kommunen gestartet

am 18. April 2024 startet der Kleinprojekteaufruf zum Regionalbudget 2024. Kommunen der LEADER-Region Bautzener Oberland können bis zum 15. Mai 2024 ihren Projektantrag beim LEADER-Regionalmanagement einreichen.

Es können Kleinprojekte beantragt werden, deren Gesamtkosten 14.000 Euro nicht überschreiten. Wichtig ist, dass die geplanten Vorhaben noch in diesem Jahr realisiert werden. Die Abrechnung muss bis zum 15. November 2024 erfolgen, d.h., dass das Projekt bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss und alle Rechnungen beglichen worden sind.

Nach Einreichung der Projketunterlagen wird das Entscheidungsgremium der Region im Juni die Vorhaben zur Förderung auswählen. Danach werden mit den ausgewählten Projektträgern die Förderverträge unterzeichnet. Erst ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, mit der Projektumsetzung zu beginnen. Vorher dürfen auch keine Aufträge oder Bestellungen ausgelöst werden.

Einsendungen sind bis zum 15. Mai 2024 beim LEADER-Regionalmanagement möglich. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen im LEADER-Büro.

Projektaufruf Regionalbudget 2024

Infoblatt Regionalbudget

Rahmenantrag

Finanzplan

Projektauswahlkriterien

Wettbewerb – Unser Bäcker für unser Dorf

Das Bautzener Oberland ist (noch) ein guter Ort für Freunde des feinen Geschmacks. Mehr als 20 Bäckereien verwöhnen die Menschen in der Region mit handwerklich erzeugten, leckeren Backwaren. Oft sind die Bäckerbetriebe eines der wenigen verbliebenen Unternehmen in den kleinen Ortschaften. Und viele von ihnen sind im Dorf aktiv. Sie unterstützen Vereine, sitzen im Gemeinderat oder laden die Kinder aus dem Kindergarten zum Kekse backen in die Backstube ein.

Die kleinen Bäckerbetriebe haben es aber nicht leicht. Sie kämpfen mit steigenden Produktionskosten, Fachkräftemangel und Konkurrenz durch Billigangebote in den Supermärkten.

Die LEADER-Region Bautzener Oberland möchte mit einem Wettbewerb auf die Vielfalt des Bäckerhandwerks in unserer Region und auf das gesellschaftliche Engagement der Betriebe aufmerksam machen und die Verbindung zwischen den Bäckereien und den Dorfgemeinschaften stärken.  

Preise bis zu 3.000 Euro zu gewinnen!

Im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Bäcker für unser Dorf“ finden sich Teams aus je einem Bäcker und einer Einrichtung (Verein, Kirchgemeinde, Kita, Jugendclub o.ä.) zusammen. Als Wettbewerbsbeitrag wird ein „Vereinsbrot“ (Schmuckbrot) eingereicht, das der Bäckerbetrieb für oder zusammen mit der Einrichtung entwirft und backt. Das Brot soll so gestaltet sein, dass Tätigkeit oder Charakteristik der Einrichtung zum Ausdruck kommen. Bewertet wird die Gestaltung des Brotes. Es wird keine Verkostung durchgeführt.

Die Teams bewerben sich um die ausgeschriebenen Preisgelder, die die Einrichtung (Verein, Kirchgemeinde, Kita, Jugendclub o.ä.) zur Umsetzung ihrer Projekte einsetzen sollen. Jedes Team, das sich bewirbt, darf nur einen Beitrag einreichen.

Einsendeschluss ist der 19. April 2024.

Der Wettbewerbsbeitrag besteht aus einem Schmuckbrot und dem ausgefüllten Teilnehmerformular. Der Wettbewerbsbeitrag wird beim LEADER-Regionalmanagement Bautzener Oberland, Bautzener Straße 50, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, OT Kirschau abgegeben.

Im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Bäcker für unser Dorf“ stehen Geldpreise im Gesamtwert von 20.000 Euro mit folgender Staffelung zur Verfügung:

1. – 3. Preis: 3.000 Euro

4. – 6. Preis: 2.000 Euro

7. – 8. Preis: 1.000 Euro          

9. – 14. Preis: 500 Euro

Wir freuen uns auf eine Vielzahl an Einreichungen! Die dafür notwednigen Dokumente finden Sie hier:

Teilnahmebedingungen

Teilnehmerformular

Regionalmanagement der LEADER-Region
Bautzener Oberland

Bautzener Straße 50
02681 Schirgiswalde-Kirschau

Ansprechpartner
Marlen Martin | Susanne Porcu
Telefon: 03592 54 269 10
Telefax: 03592 54 269 12

E-Mail: regionalmanagement@bautzeneroberland.de

simul+Kreativ Projektwerkstatt

Ablauf

Top 1   Begrüßung Moderation (Regionalmanagement)

Top 2   Einführung in simul+Kreativ

Top 3   Preisträger stellen sich vor

Top 4   Werkstattarbeit

TOP 5   Netzwerken und individuelle Gespräche

Über eine Anmeldung würden wir uns freuen: info@simulplus-wettbewerb.de

Simul+ wieder am Start

Es ist wieder soweit: Ab sofort können Beiträge zum Wettbewerb Simul+ eingereicht werden.

In verschiedenen Modulen können Antragsteller aus dem ländlichen Raum in Sachsen ihre Projektideen bis zum 11. März 2024 einreichen. Mit einer guten Idee und etwas Glück sind Preisgelder zwischen 5.000 Euro und 150.000 Euro drin. Die Antragstellung ist einfach und erfolgt digital.

Alle Infos zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier: https://www.simulplus-wettbewerb.de/de/Teilnahmebedingungen.html

Projektaufruf 2024-1 Handlungsfeld Tourismus und Naherholung gestartet

Am 10. Januar 2024 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 17. Juli 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-1

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Unterstützung für sächsische Sportvereine

Sportvereine aus Sachsen können Anträge im Förderprogramm „Ehrenamt stärken im Sport“ 2023/24 stellen.

Ziel des Programms ist es, Ehrenamtlern im Sport die Arbeit zu erleichtern, etwa durch die Unterstützung des Erwerbs von Trainerlizenzen.

Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier: https://www.sport-fuer-sachsen.de/ehrenamt-staerken

Förderrichtlinie Regionales Wachstum wieder da

Förderung für Regionales Wachstum geht an den Start!

Mittlere und kleine Unternehmen im Bautzener Oberland können mit Förderung rechnen, wenn sie in ihren Betrieb investieren.

Das Programm „Regionales Wachstum“ des Freistaates Sachsen ist wieder gestartet. Anträge nimmt die SAB an. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.sab.sachsen.de/regionales-wachstum

Projektaufruf 2023-2 Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität gestartet

Die LEADER-Region Bautzener Oberland hat den Projektaufruf 2023-2 am 20. September 2023 gestartet. Bis zum 28. Februar 2024 können Projektideen zu unterschiedlichsten Maßnahmen im Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität entwickelt und bei den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements eingereicht werden. Die Auswahlsitzung des Koordinierungskreises wird voraussichtlich im April 2024 stattfinden.

Förderfähig sind Vorhaben zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in unserer Region. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen und zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.

Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2023-2

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.