Projektaufrufe 2024-4 und 2024-5 gestartet

Am 11. September 2024 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland zwei neue Projektaufrufe.

Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität

Bis zum 8. Januar 2025 können über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität Anträge zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens eingereicht werden. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.

Formulare zum Aufruf 2024-4

Handlungsfeld Wohnen

Bis zum 5. März 2025 können außerdem Vorhaben im Bereich des Handlungsfeldes Wohnen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden. Projekte, die das Ziel haben, besondere bedarfsgerechte Wohnangebote für bspw. Jugendliche oder Senioren zu verwirklichen, können mit bis zu 125.000 Euro gefördert werden. Förderfähig sind in diesem HandlungsfeldBaumaßnahmen im Rahmen einer Wieder- oder Umnutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude zu Wohnzwecken. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Umgebinde- oder Fachwerkhäuser sowie größere Höfe mit mehreren Gebäuden haben besonders gute Chancen auf eine Förderung. Das Zusammenleben mehrerer Generationen oder der barrierefreie Ausbau der Wohneinheit finden im Wettbewerbsverfahren zusätzlich Berücksichtigung. 

Formulare zum Aufruf 2024-5

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Regionalmanagement der LEADER-Region
Bautzener Oberland

Bautzener Straße 50
02681 Schirgiswalde-Kirschau

Ansprechpartner
Marlen Martin | Susanne Porcu
Telefon: 03592 54 269 10
Telefax: 03592 54 269 12

E-Mail: regionalmanagement@bautzeneroberland.de

Projektaufruf 2024-3 Handlungsfeld Tourismus und Naherholung gestartet

Am 4. September 2024 startete der erneute LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 23. Oktober 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-3

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Projektaufruf 2024-2 Handlungsfelder Natur und Umwelt sowie Bilden gestartet

Am 12. Juni 2024 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Natur und Umwelt und das Handlungsfeld Bilden. Bis zum 23. Oktober 2024 können Anträge mit verschiedenen Schwerpunkten eingereicht werden. Maßnahmen zur Gewässergestaltung, dem Hochwasserschutz sowie der Trockenheitsvorsorge sind über das Handlungsfeld Natur und Umwelt ebenso förderfähig wie der Abbruch baulicher Anlagen und die Flächenentsiegelung sowie der Erhalt, die Pflege und die Entwicklung wertvoller Strukturelemente unserer Natur- und Kulturlandschaft.

Über das Handlungsfeld Bilden können investive und nichtinvestive Vorhaben, die zur Weiterentwicklung von frühkindlichen und schulischen Bildungsangeboten beitragen, gefördert werden. Auch Projekte, die die Entwicklung und Durchführung außerschulischer Bildungsangebote beinhalten, sind förderfähig.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote ist Fördervoraussetzung. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-2

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Preisverleihung zum Wettbewerb „Unser Bäcker für unser Dorf

Am 7. Juni 2024 wurden die Preisträger des Wettbewerbs „Unser Bäcker für unser Dorf“ gekürt. Dazu wurden alle Teilnehmenden nach Kubschütz zur Bäckerei Richter an den Holzbackofen eingeladen. Umrahmt wurde die Preisträgerveranstaltung durch den Chor der Grundschule Baschütz. Insgesamt beteiligten sich 13 Teams aus jeweils einem Bäcker und einer Einrichtung (KiTa, Hort oder Schule, Vereine oder Inititativen) am Wettbewerb der LEADER-Region Bautzener Oberland. Die Jury wählte aus den eingereichten Schmuckbroten die Preisträger aus. Da insgesamt 14 Preise zur Verfügung standen, konnten sich alle eingereichten Beiträge über ein Preisgeld freuen.

Die drei Erstplatzierten, die jeweils ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro erhielten, sind:

Offener Treff Putzkau + Bäckerei Mager

Band „The Lädderlappen“ + Feinbäckerei Trotzmühle

KiTa „Spatzennest am See“ Göda + Bäckerei Fehrmann

Die LEADER-Region Bautzener Oberland wollte mit diesem Wettbewerb auf die Vielfalt des Bäckerhandwerks in unserer Region und auf das gesellschaftliche Engagement der Betriebe aufmerksam machen und die Verbindung zwischen den Bäckereien und den Dorfgemeinschaften stärken.

Bei gemütlichem Zusammensein, frischem Brot und köstlichem Kuchen aus dem Holzbackofen, fand die Preisverleihung ihren krönenden Abschluss.

Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum

Am 4. April 2024 wurde der neunte Aufruf „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ veröffentlicht. Sachsenweit stehen 2024 damit 15 Millionen Euro für die Förderung kommunaler Vorhaben zur Verfügung. Anträge sind bis zum 3. Mai 2024 beim LEADER-Regionalmanagement zu stellen. Für die fünf LEADER-Regionen Westlausitz, Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Lausitzer Seenland, Dresdner Heidebogen und Bautzener Oberland stehen knapp 2,4 Millionen zur Verfügung. Das gemeinsam von den LEADER-Regionen gebildete Entscheidungsgremium hat die Förderhöchstsumme je Vorhaben auf 250.000 Euro und den Fördersatz auf 75% festgelegt. Die Auswahlsitzung findet am 6. Juni 2024 statt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Regionalbudget 2024

Kleinprojekteaufruf für Kommunen gestartet

am 18. April 2024 startet der Kleinprojekteaufruf zum Regionalbudget 2024. Kommunen der LEADER-Region Bautzener Oberland können bis zum 15. Mai 2024 ihren Projektantrag beim LEADER-Regionalmanagement einreichen.

Es können Kleinprojekte beantragt werden, deren Gesamtkosten 14.000 Euro nicht überschreiten. Wichtig ist, dass die geplanten Vorhaben noch in diesem Jahr realisiert werden. Die Abrechnung muss bis zum 15. November 2024 erfolgen, d.h., dass das Projekt bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss und alle Rechnungen beglichen worden sind.

Nach Einreichung der Projketunterlagen wird das Entscheidungsgremium der Region im Juni die Vorhaben zur Förderung auswählen. Danach werden mit den ausgewählten Projektträgern die Förderverträge unterzeichnet. Erst ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, mit der Projektumsetzung zu beginnen. Vorher dürfen auch keine Aufträge oder Bestellungen ausgelöst werden.

Einsendungen sind bis zum 15. Mai 2024 beim LEADER-Regionalmanagement möglich. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen im LEADER-Büro.

Projektaufruf Regionalbudget 2024

Infoblatt Regionalbudget

Rahmenantrag

Finanzplan

Projektauswahlkriterien

Wettbewerb – Unser Bäcker für unser Dorf

Das Bautzener Oberland ist (noch) ein guter Ort für Freunde des feinen Geschmacks. Mehr als 20 Bäckereien verwöhnen die Menschen in der Region mit handwerklich erzeugten, leckeren Backwaren. Oft sind die Bäckerbetriebe eines der wenigen verbliebenen Unternehmen in den kleinen Ortschaften. Und viele von ihnen sind im Dorf aktiv. Sie unterstützen Vereine, sitzen im Gemeinderat oder laden die Kinder aus dem Kindergarten zum Kekse backen in die Backstube ein.

Die kleinen Bäckerbetriebe haben es aber nicht leicht. Sie kämpfen mit steigenden Produktionskosten, Fachkräftemangel und Konkurrenz durch Billigangebote in den Supermärkten.

Die LEADER-Region Bautzener Oberland möchte mit einem Wettbewerb auf die Vielfalt des Bäckerhandwerks in unserer Region und auf das gesellschaftliche Engagement der Betriebe aufmerksam machen und die Verbindung zwischen den Bäckereien und den Dorfgemeinschaften stärken.  

Preise bis zu 3.000 Euro zu gewinnen!

Im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Bäcker für unser Dorf“ finden sich Teams aus je einem Bäcker und einer Einrichtung (Verein, Kirchgemeinde, Kita, Jugendclub o.ä.) zusammen. Als Wettbewerbsbeitrag wird ein „Vereinsbrot“ (Schmuckbrot) eingereicht, das der Bäckerbetrieb für oder zusammen mit der Einrichtung entwirft und backt. Das Brot soll so gestaltet sein, dass Tätigkeit oder Charakteristik der Einrichtung zum Ausdruck kommen. Bewertet wird die Gestaltung des Brotes. Es wird keine Verkostung durchgeführt.

Die Teams bewerben sich um die ausgeschriebenen Preisgelder, die die Einrichtung (Verein, Kirchgemeinde, Kita, Jugendclub o.ä.) zur Umsetzung ihrer Projekte einsetzen sollen. Jedes Team, das sich bewirbt, darf nur einen Beitrag einreichen.

Einsendeschluss ist der 19. April 2024.

Der Wettbewerbsbeitrag besteht aus einem Schmuckbrot und dem ausgefüllten Teilnehmerformular. Der Wettbewerbsbeitrag wird beim LEADER-Regionalmanagement Bautzener Oberland, Bautzener Straße 50, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, OT Kirschau abgegeben.

Im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Bäcker für unser Dorf“ stehen Geldpreise im Gesamtwert von 20.000 Euro mit folgender Staffelung zur Verfügung:

1. – 3. Preis: 3.000 Euro

4. – 6. Preis: 2.000 Euro

7. – 8. Preis: 1.000 Euro          

9. – 14. Preis: 500 Euro

Wir freuen uns auf eine Vielzahl an Einreichungen! Die dafür notwednigen Dokumente finden Sie hier:

Teilnahmebedingungen

Teilnehmerformular

Regionalmanagement der LEADER-Region
Bautzener Oberland

Bautzener Straße 50
02681 Schirgiswalde-Kirschau

Ansprechpartner
Marlen Martin | Susanne Porcu
Telefon: 03592 54 269 10
Telefax: 03592 54 269 12

E-Mail: regionalmanagement@bautzeneroberland.de

simul+Kreativ Projektwerkstatt

Ablauf

Top 1   Begrüßung Moderation (Regionalmanagement)

Top 2   Einführung in simul+Kreativ

Top 3   Preisträger stellen sich vor

Top 4   Werkstattarbeit

TOP 5   Netzwerken und individuelle Gespräche

Über eine Anmeldung würden wir uns freuen: info@simulplus-wettbewerb.de

Simul+ wieder am Start

Es ist wieder soweit: Ab sofort können Beiträge zum Wettbewerb Simul+ eingereicht werden.

In verschiedenen Modulen können Antragsteller aus dem ländlichen Raum in Sachsen ihre Projektideen bis zum 11. März 2024 einreichen. Mit einer guten Idee und etwas Glück sind Preisgelder zwischen 5.000 Euro und 150.000 Euro drin. Die Antragstellung ist einfach und erfolgt digital.

Alle Infos zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier: https://www.simulplus-wettbewerb.de/de/Teilnahmebedingungen.html

Projektaufruf 2024-1 Handlungsfeld Tourismus und Naherholung gestartet

Am 10. Januar 2024 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 17. Juli 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-1

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.