Am 4. September 2024 startete der erneute LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 23. Oktober 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.
Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.
Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.
Formulare zum Projektaufruf 2024-3
- Projektaufruf 2024-3
- Merkblatt Handlungsfeld Tourismus und Naherholung
- Projektvorschlagsbogen
- Projektbewertungsbogen
- Informationsblatt Einheitskosten Gebäude
- Bauerläuterung
- Flächenberechnung
Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.