Am 21. Mai 2025 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität mit folgenden Maßnahmen:
- 1.a) Unterstützung von Grundversorgungseinrichtungen
- 1.b) Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen
- 1.c) Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Alltagsmobilität
- 1.d) Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten
- 1.e) Erhalt und Entwicklung der regionalen Kultur
- 1.f) Generationengerechte Gestaltung der Kommunen
Bis zum 24. September 2025 können über das Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität Anträge zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum, zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aktivitäten sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens eingereicht werden. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.
Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.
Formulare zum Aufruf 2025-3
- Projektaufruf 2025-3
- Merkblatt Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität
- Projektvorschlagsbogen
- Projektbewertungsbogen
- Informationsblatt Einheitskosten Gebäude
- Bauerläuterung
- Flächenberechnung
- Informationsblatt Einheitskosten Personal
- Einheitskosten Personal_Ansätze+Anforderungen
Hinweise
Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.
Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.