Ihre Unterschrift für die Zukunft von LEADER

Im Moment wird in der EU über die Zukunft von LEADER ab 2028 verhandelt. Noch ist völlig offen, ob und wie der ländliche Raum zukünftig unterstützt wird. Seit 2014 konnten in der LEADER-Region Bautzener Oberland eine Vielzahl an Projekten mit LEADER-Mitteln umgesetzt werden. Neben unseren Kommunen wurden Unternehmen, aber auch Vereine, Kirchgemeinden und andere ehrenamtliche Strukturen unterstützt.

Um die Interessen der LEADER-Regionen in Brüssel deutlich zu machen, hat die europäische LEADER-Interessenvertretung ELARD eine Petition verfasst, die von möglichst vielen Menschen unterzeichnet werden muss, um dem ländlichen Raum und LEADER eine Stimme zu geben und die Kommission dazu zu bringen, sie im Mehrjährigen Finanzrahmen zu platzieren.

Das Ziel ist ambitioniert: Eine Millionen Stimmen für die ländlichen Räume! Wir bitten Sie, sich die Petition anzuschauen und zu unterzeichnen. Das ist der Moment, um unseren Stimmen Gehör zu verschaffen und um sicherzustellen, dass LEADER eine Rolle in der zukünftigen EU-Politik der ländlichen Entwicklung spielen wird: https://elard.eu/petition_de/

Der ländliche Raum braucht unsere Unterstützung! Auch das Sächsische Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) ruft dazu auf, die Petition der Europäischen LEADER-Interessenvertretung (ELARD) zu verbreiten und möglichst viele Betroffene zur Unterzeichnung zu animieren. Link zur Pressemitteilung des SMIL: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1086068

Jede Stimme zählt!

Projektaufruf Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit gestartet

Projektaufruf 2025-1

Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die LEADER-Region Bautzener Oberland den Projektaufruf über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit mit folgender Maßnahme:

  • 2.a) Unterstützung regionaler Unternehmen

Bis zum 9. Juli 2025 können über das Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit durch Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 50 Arbeitnehmern aber auch durch natürliche Personen Anträge zur Unterstützung von regionalen Unternehmen eingereicht werden.

Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt bei 40% und die Höchstfördersumme bei 100.000 Euro. Für den Erhalt oder die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz gilt ein Fördersatz von 50% und eine Höchstfördersumme von 125.000 Euro.

Formulare zum Aufruf 2025-1

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Bei nichtinvestiven Vorhaben mit direkten Personalkosten sind die Einheitskosten Personal anzusetzen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements beraten Sie dazu gesondert.

Regionalbudget 2025

Kleinprojekteaufruf für Vereine und Kirchgemeinden gestartet!

Am 18. Dezember 2025 startete der Kleinprojekteaufruf zum Regionalbudget 2025. Vereine, Kirchgemeinden u.ä. können bis zum 19. März 2025 ihren Projektantrag beim LEADER-Regionalmanagement einreichen.

Es können Kleinprojekte beantragt werden, deren Gesamtkosten 12.000 Euro nicht überschreiten. Wichtig ist, dass die geplanten Vorhaben im Jahr 2025 realisiert werden. Die Abrechnung muss bis zum 15. November 2025 erfolgen, d.h., dass das Projekt bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss und alle Rechnungen beglichen worden sind.

Nach Einreichung der Projektunterlagen wird das Entscheidungsgremium der Region im April 2025 die Vorhaben zur Förderung auswählen. Danach werden mit den ausgewählten Projektträgern die Förderverträge unterzeichnet. Erst ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, mit der Projektumsetzung zu beginnen. Vorher dürfen auch keine Aufträge oder Bestellungen ausgelöst werden.

Einsendungen sind bis zum 19. März 2025 beim LEADER-Regionalmanagement möglich. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen im LEADER-Büro.

Projektaufruf_Regionalbudget_2025
Infoblatt Regionalbudget
Rahmenantrag
Finanzplan
Projektauswahlkriterien

Filmabend zum Umgebinde in Cunewalde

Am 6. November präsentiert die Filmgruppe „Umgebinde“ um 18 Uhr in der Kleenen Schänke in Cunewalde ihren Film „Baustelle Umgebinde – wie ein Haus gerettet wird.“


Es besteht die Gelegenheit, vor Beginn des Films, einen kleinen Imbiss einzunehmen – 18:00-19:00 Uhr. Gegen 19:00 Uhr startet der Film (Aufführungsdauer ca.50 Minuten).

Weitere Infos zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.kleeneschaenke.de/veranstaltungen/filmprojekt-baustelle-umgebinde-wie-ein-haus-gerettet-wird/

Projektaufruf 2024-3 Handlungsfeld Tourismus und Naherholung gestartet

Am 4. September 2024 startete der erneute LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 23. Oktober 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-3

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Projektaufruf 2024-1 Handlungsfeld Tourismus und Naherholung gestartet

Am 10. Januar 2024 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 17. Juli 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2024-1

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Unterstützung für sächsische Sportvereine

Sportvereine aus Sachsen können Anträge im Förderprogramm „Ehrenamt stärken im Sport“ 2023/24 stellen.

Ziel des Programms ist es, Ehrenamtlern im Sport die Arbeit zu erleichtern, etwa durch die Unterstützung des Erwerbs von Trainerlizenzen.

Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier: https://www.sport-fuer-sachsen.de/ehrenamt-staerken

Projektaufruf 2023-2 Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität gestartet

Die LEADER-Region Bautzener Oberland hat den Projektaufruf 2023-2 am 20. September 2023 gestartet. Bis zum 28. Februar 2024 können Projektideen zu unterschiedlichsten Maßnahmen im Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität entwickelt und bei den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements eingereicht werden. Die Auswahlsitzung des Koordinierungskreises wird voraussichtlich im April 2024 stattfinden.

Förderfähig sind Vorhaben zur Unterstützung von Grundversorgungs- und Gesundheitseinrichtungen, zur Verbesserung der Alltagsmobilität im ländlichen Raum sowie zum Erhalt und der Entwicklung des kulturellen Lebens und gemeinschaftlicher Aktivitäten in unserer Region. Auch Maßnahmen, die zur generationengerechten Gestaltung unserer Kommunen und zur Unterstützung öffentlich zugänglicher Einrichtungen beitragen, sind in diesem Projektaufruf eingeschlossen.

Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 50% und 80% und die Fördersumme bei maximal 150.000 Euro.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2023-2

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

Projektaufruf 2023-1-Wohnen gestartet

Am 26. Juli 2023 hat die LEADER-Region Bautzener Oberland ihren ersten Projektaufruf der neuen LEADER-Förderperiode veröffentlicht. Projektvorschläge können bis zum 25. Oktober 2023 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Auswahlsitzung des Koordinierungskreises wird voraussichtlich Anfang Dezember 2023 stattfinden.

Bis zum 25. Oktober 2023 können Vorhaben im Bereich des Handlungsfeldes Wohnen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden. Projekte, die das Ziel haben, besondere bedarfsgerechte Wohnangebote für bspw. Jugendliche oder Senioren zu verwirklichen, können mit bis zu 125.000 Euro gefördert werden.

Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld Baumaßnahmen im Rahmen einer Wieder- oder Umnutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude zu Wohnzwecken. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Umgebinde- oder Fachwerkhäuser sowie größere Höfe mit mehreren Gebäuden haben besonders gute Chancen auf eine Förderung. Das Zusammenleben mehrerer Generationen oder der barrierefreie Ausbau der Wohneinheit finden im Wettbewerbsverfahren zusätzlich Berücksichtigung. 

Jedoch auch die Erstellung von Studien oder Konzepten, um bspw. den Leerstand in einer Kommune zu definieren, können im Rahmen dieses Handlungsfeldes beantragt werden.   

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist vor Antragsstellung dringend zu empfehlen.

Formulare zum Projektaufruf 2023-1

Hinweise

Für die Umnutzung bzw. die umfassende Sanierung von Gebäuden kann die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) erfolgen. Diese vereinfachen das Förderverfahren. Die SEK werden als Kostensatz pro m2 angesetzt.

In Kürze wird es dazu neue Formulare seitens des zuständigen Ministeriums geben. Sobald diese veröffentlicht sind, werden sie hier eingestellt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements.