Erneute Antragsfrist für private Um- und Wiedernutzungen am 26.02.2020

Bis zum 26. Februar 2020 erhalten junge Familien und Privatpersonen, die leerstehende oder mindergenutzte Gebäude im Bautzener Oberland sanieren und nachfolgend als Wohnraum nutzen möchten, nochmals die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Alle Informationen zum aktuellen Projektaufruf erhalten Sie hier.

Eine Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements ist Voraussetzung für die Einreichung eines Projektvorschlages. Termine können telefonisch (03592 54 269 10) oder per Email (m.martin@bautzeneroberland.de oder s.schwarzbach@bautzeneroberland.de) vereinbart werden.

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